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AGBs Vermietungen und Cocktailcatering

§ 1 Mietzeit & Zahlung

1.1. Die Mietzeit beginnt bei Abholung durch den Kunden bzw. Auslieferung durch uns und endet bei Rückgabe durch den Kunden bzw. Abholung der Firma Blankoon e.K. Die Zahlung hat sofort nach Erhalt der Ware zu folgen. Soweit gegen Rechnung geliefert wird, ist diese innerhalb 10 Tagen nach Rechnungsstellung zur Zahlung fällig. Ab Fälligkeitsdatum schuldet der Kunde Verzugszinsen, sowie alle weiteren mit der Zahlungseintreibung verbundenen Kosten.
1.2. Eine vertraglich nicht festgehaltene Weitervermietung unserer Geräte an Dritte ist unzulässig.

§ 2 Preise

Alle unsere Mietpreise sind netto und verstehen sich in Euro (€) und wenn nicht anders vereinbart, je Tag. Sämtliche in unseren Preislisten, Anzeigen u.ä. genannten Preise sind unverbindlich und freibleibend. Unsere Preise gelten ab der Veit-Stoß-Str. 50, 80687 München. Anlieferung, Auf- und Abbau sowie Abholung des Mietgegenstandes werden wenn nicht anders schriftlich vermerkt, gesondert berechnet. Es gelten ausschließlich die Preise des Angebotes und der Auftragsbestätigung.

2.1 Mietrabatte
Wenn sie Mietgeräte über einen längeren Zeitraum benötigen, machen wir Ihnen dazu gerne ein Angebot. Sollte die Ware nicht wie vereinbart zurück gebracht werden, behalten wir uns vor, die Miete um die jeweiligen Tage zu erhöhen.

§ 3 Annulierungskosten (Miete, Cocktails, Sonstiges)

Tritt der Besteller von einem erteilten Auftrag bzw. von einer erteilten Bestellung zurück, können wir unbeschadet der Möglichkeit, einen höheren tatsächlichen Schaden geltend machen, folgende Schadenspauschalbeträge für die durch Bearbeitung des Auftrages entstandenen Kosten und für entgangenen Gewinn fordern:
Rücktritt bis 2 Wochen vor Veranstaltungsbeginn: 10 % des vereinbarten Betrages.
Rücktritt bis 1 Woche vor Veranstaltungsbeginn: 25 % des vereinbarten Betrages.
Rücktritt bis 4 Tage vor Veranstaltungsbeginn: 30 % des vereinbarten Betrages.
Rücktritt bis 2 Tage vor Veranstaltungsbeginn: 60 % des vereinbarten Betrages.
Rücktritt bei Eintreffen am Veranstaltungsort bzw. Nichterscheinen am Abholtermin: 100 % des vereinbarten Betrages.

§ 4 Gefahrenübergang und Haftung

Die Gefahr geht mit der Übergabe des Mietgegenstandes auf den Besteller/Mieter über. Vom Zeitpunkt des Gefahrenübergangs und solange sich der Mietgegenstand im Besitz des Bestellers befindet, haftet der Besteller/Mieter für alle am und durch den Mietgegenstand entstehenden Schäden, es sei denn, die Schäden sind auf Fehler unsererseits zurückzuführen. Der Besteller/Mieter haftet ebenso für Schäden, die durch unsachgemäße Handhabung/Bedienung des Mietgegenstandes zustande kommen. Bei Diebstahl einer unserer Gegenstände haftet der Mieter und ist verpflichtet uns sofort nach Bemerken des Diebstahles zu benachrichtigen. Es wird empfohlen, eine kurzfristige Versicherung gegen solche Fälle abzuschließen. Dem Besteller obliegt es, den Mietgegenstand, sofern es sich um ein elektrisch betriebenes Gerät handelt, mit entsprechendem Strom zu versorgen. Für eventuelle Stromausfälle oder Stromunterversorgung und Falschanschlüsse haften wir nicht. Untervermietung oder Übergabe des Mietgegenstandes durch den Besteller an Dritte sowie die Beförderung oder Nutzung außerhalb der BRD ist ohne unsere schriftliche Genehmigung untersagt. Der Besteller haftet für sämtliche Schäden, die sich aus Verstößen gegen diese Auflagen ergeben. Für Ordnungsstrafen wie z.B. GEMA oder andere Behörden, die im Zusammenhang mit der Nutzung unseres Equipment und Personals erhoben werden, haften wir nicht. Wir machen darauf aufmerksam, dass der Veranstalter/Mieter für alle benötigten Genehmigungen wie GEMA, Ausschankgenehmigung, Sperrzeitverkürzung usw. zu sorgen hat.

§ 5 Rückgabe der Mietsache

Der Besteller hat den Mietgegenstand in dem selben Zustand zurückzugeben in dem er ihn erhalten hat. Ist der Gegenstand defekt, hat der Besteller die Kosten eines Ersatzgerätes zu tragen. Für defekte Glühkörper bei Lampen, Scannern, Strahlern u.s.w. die nachweislich durch Kurzschluss oder mutwillig zerstört wurden, hat der Besteller/Mieter den Neupreises derselben zu zahlen. Für nicht ordnungsgemäß aufgewickelte und gesäuberte Kabel hat der Besteller eine Aufwandspauschale von 4 € je Kabel zu zahlen. Für übermäßig verschmutzte Mietgegenstände ( Steuerungsgeräte, Lichtanlagen, Beschallungsanlagen) hat der Besteller eine Reinigungspauschale von 25 €/Std. zu zahlen.

§ 6 Mietzeitraum, Verzug

Beginn und Ende der Mietzeit richten sich nach den im Lieferschein vereinbarten Daten. Wurde dort nichts festgehalten, so hat die Rückgabe spätestens 24 Stunden nach Aushändigung zu erfolgen. Kommt der Besteller mit der Rückgabe in Verzug, hat er sämtliche daraus resultierenden Kosten zu tragen. Insbesondere hat der Besteller jeden angefangenen Zusatztag (über den Vereinbarten Rückgabetermin hinaus) mit einem Betrag in Höhe des täglichen Mietpreises zu vergüten.

§ 7 Zahlungsbedingungen

Der Mietzins ist grundsätzlich, sofern nicht anders schriftlich vereinbart, per Rechnung binnen 5 Tagen zu begleichen. Bei Zahlungsverzug trägt der Besteller alle daraus resultierenden Kosten und Zinsen. Bei einem Mahnschreiben werden dann 12,5 % Mahngebühr fällig.

§ 8 Sonstiges

Der Besteller hat Angestellten der Firma Blankoon  jederzeit freien Zutritt zur Überprüfung der gemieteten Gegenstände am Einsatzort zu lassen. Soweit der Mietgegenstand durch uns oder durch uns vereinbarungsgemäß beauftragte Dritte wärend einer Veranstaltung bedient wird, hat der Besteller/Veranstalter in diesem Zeitraum für ausreichende unentgeltliche Verpflegung dieser Personen zu sorgen. Kommt der Besteller/Veranstalter dieser Verpflichtung nicht in ausreichendem Maße nach, werden zusätzliche benötigte Speisen & Getränke der Person/en dem Besteller zusätzlich in Rechnung gestellt. Es ist dem Besteller und allen anderen Personen untersagt, die Mietgegenstände zu öffnen oder Reparaturen an ihnen vorzunehmen, sofern dies nicht ausdrücklich und schriftlich von uns erlaubt wurde.

§ 9 Erfüllungsort und Gerichtsstand

Erfüllungsort und Gerichtsstand ist, soweit rechtlich zulässig, München. Bei allen sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenen Streitigkeiten gilt ausschließlich deutsches Recht.

§10 Haftungausschluss

 

Blankoon haftet nur im gesetzlich vorgesehenen Rahmen für eventuelle auftretende Schäden, an Einrichtungsgegenständen, Garderobe und Gesundheit der Gäste, wenn Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen werden kann. Der Auftraggeber ist für den Schutz des Fußbodens am Aufstellungsort der Bar verantwortlich und stellt bei Bedarf eine Abdeckung zur Verfügung, da eine Beschädigung z.B. von empfindlichen Parkett- oder Laminatböden durch Schmelzwasser von Eiswürfeln oder kleinere Flüssigkeitsmengen nicht ausgeschlossen werden kann. Blankoon ist bemüht so sauber und sorgfältig wie möglich zu arbeiten und einen zusätzlichen Schutz (auf Anfrage) mitzubringen. Wir können hier jedoch keine Haftung übernehmen.  Schadensansprüche dritter Personen trägt der Auftraggeber. Blankoon ist dem Auftraggeber zum Schadenersatz wegen einer vertraglichen Verpflichtung nur dann gehalten, wenn ihm Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit an der Entstehung des Schaden nachgewiesen werden kann.  Bei Vermittlung fremder Dienstleistung (z.B. Künstler, DJ) übernimmt Blankoon keinerlei Haftung.

 

§11 Auf- und Abbau
Der Aufbau der Bar erfolgt in Abhängigkeit vom Beginn der Veranstaltung ca. 1-3 Stunden vor der geplanten Bareröffnung. Der Abbau erfolgt sogleich nach Ende des Cocktailservices der Dienstleistung oder nach Vereinbarung. Aufbau am Vortag bzw. Aufbauzeiten die eine separate Anfahrt erfordern werden zusätzlich berechnet. Bei Aufbau im Freien stellt der Auftraggeber eine Überdachung bei schlechtem Wetter zur Verfügung.